19.10.: Die Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses der Pfarreiratswahl.
Aktualisierung Ende Oktober 2025: da innerhalb des vorgegebenen Zeitraums keine Einsprüche gegen die Wahl erfolgten, ist das Ergebnis der Pfarreiratswahl nun amtlich.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person beim Wahlvorstand innerhalb einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich einzulegen und zu begründen.Der Einspruch kann nur auf Fehlen von Wählbarkeitsvoraussetzungen in der Person einer bzw. eines Gewählten oder auf Verfahrensmängel gestützt werden, die für das Wahlergebnis erheblich sind. Der Wahlvorstand entscheidet binnen einer Woche nach Einspruchseingang, ob er dem Einspruch abhilft. Hilft er dem Einspruch nicht ab, leitet er ihn an den Ordinarius unter Beifügung seiner schriftlichen Stellungnahme weiter.
Über den Einspruch entscheidet der Ordinarius innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Wahltag. Die Entscheidung ist der wahlberechtigten Person, die den Einspruch eingelegt hat, und dem Wahlvorstand zuzusenden.